Das Posten von Kinderfotos auf Facebook ist ein Thema, bei dem sich die Geister scheiden. Während viele Eltern es unverantwortlich finden, sein Kind so öffentlich zu präsentieren, erstellen andere ganze Fotoalben von ihren Kleinen auf Facebook und Co. So auch die Eltern einer Schülerin aus Österreich, die fast die gesamte Kindheit ihrer Tochter in unzähligen Fotos online veröffentlichten. Beim Spielen, Baden, auf der Toilette oder nackt im Bett – die stolzen Eltern fanden nichts dabei diese privaten Fotos ihrer Tochter online zu stellen und mit über 700 Freunden zu teilen (Anm. d. Red.: Das untere Bild zeigt nicht das betroffene Mädchen).
Als die Tochter mit 14 Jahren auf dieses umfangreiche „Familienalbum“ im Internet stößt, ist sie alles andere als begeistert und fordert ihre Eltern auf, die intimen Bilder zu entfernen. Doch die Eltern verstehen die Aufregung nicht und weigern sich, die Fotos zu löschen. „Sie kannten keine Scham und keine Grenze”, sagt die junge Frau empört. „Ob ich auf dem Töpfchen saß oder nackt in meinem Kinderbettchen lag – jeder Schritt von mir wurde fotografisch festgehalten und nachträglich öffentlich gemacht.“
Als sie 18 wird und ihre Eltern noch immer nicht dazu bereit sind, die Fotos zu löschen, sucht die Österreicherin sich rechtlichen Beistand und verklagt ihre Eltern: Verstoß gegen das Datenschutzgesetz lautet die Anklage. Neben einer Unterlassungsklage und Schadensersatzforderungen droht den Eltern nun ein Strafgeld von 3.000 bis 10.000 Euro. Dabei ist die österreichische Gesetzeslage in diesem Bereich noch lange nicht so streng, wie in anderen Ländern: In Frankreich kann das unerlaubte Veröffentlichen von Kinderbildern mit einer Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro oder eine Gefängnisstrafe von einem Jahr geahndet werden.
In Deutschland hat nicht unlängst die Polizei Hagen auf Facebook auf die Gefahren beim veröffentlichen von Kinderfotos im Netz hingewiesen. Auch in Deutschland haben Kinder die Möglichkeit, ihre Eltern zu verklagen, wenn diese ohne ihre Einwilligung Kinderbilder ins Internet stellen – allerdings erst mit dem Erreichen des 14. Lebensjahrs. Dann gelten sie als „einsichtsfähig“ und müssen dem Veröffentlichen von privaten Bildern durch Dritte, also auch durch ihre Eltern, ausdrücklich zustimmen.
Auch in Deutschland wartet man also gespannt auf das österreichische Urteil. Das Thema ist nach wie vor brandaktuell und wird kontrovers diskutiert. Der Prozess soll im November 2017 beginnen.